Meldung Marktstammdatenregister

Jede neue Anlage muss beim Marktstammdatenregister innerhalb 4 Wochen gemeldet werden. Bei verspäteter Meldung gibt es erst ab Meldedatum  eine EEG-Vergütung. Die Meldung muss durch den Anlagenbetreiber erfolgen.

Jeder Speicher muss als separate Einheit erfasst werden.


Über diesen Link kommen Sie zur Meldeseite

https://www.marktstammdatenregister.de/MaStR



über diesen Link erhalten Sie Ausfüllhilfen für die Regisitrierung ihrer Solaranlage oder ihres Speichers.


https://www.marktstammdatenregister.de/MaStRHilfe/subpages/regCheck.html



Registierungshilfe Solaranlage Stand 02/2019
Registrierungshilfe Stromspeicher Stand 02/2019
Meldung Makrtstammdatenregister für Bestandsanlagen

Alle Bestandsanlagen, die vor dem 1.2.2019 gebaut worden sind, müssen im Marktstammdatenregister nachgetragen bzw. die bereits registrierten Daten nachbearbeitet und bestätigt werden.

Für EEG- Bestandsanlagen , die in aller Regel bereits bei der  Bundesnetzagentur gemeldet worden sind, beträgt die Nachmeldefrist bis zum 31.12.2020.

Speicher müssen ebenfalls gemeldet werden. Diese müssen innerhalb 4 Wochen gemeldet werden, sollten diese noch nicht regisitriert worden sein,  bzw spätestens bis zum 31.12.19. Dies betrifft alle Speichersysteme,  durch Nichtregistrierung kann die Vergütung der zugehörigen PV-Anlage gestrichen werden.

Die genauen und gesetzlich bindenden Fristen können auf der Homepage des Marktstammdatenregisters entnommen werden.

https://www.marktstammdatenregister.de/

Die Meldungen werden an den Netzbetreiber weitergegeben, und von diesem gegen geprüft. Daraus können sich Korrekturvorschläge ergeben, die dann vom Betreiber wieder kontrolliert  und  bestätigt  werden müssen.